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Mitglieder-Info zum Stand Widerspruchsverfahren „Amtsangemessene Alimentation“

Die drei Widerspruchsverfahren, die der dbb saar aufgrund der Nullrunde in 2011 und zeitlichen Verschiebung in 2012 auf den Weg gebracht hat, wurden ruhend gestellt, bis über die anhängigen Verfahren aus NRW beim Bundesverfassungsgericht entschieden ist. Die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBS) hat mit Schreiben vom 6.8.2013 unserer Rechtsanwaltskanzlei dies schriftlich bestätigt und auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Diese Verzichtserklärung auf die Einrede der Verjährung gilt nur für die drei Widerspruchsverfahren. In allen übrigen Verfahren könnte die Verjährungseinrede erhoben werden. Aufgrund der bisherigen strengen Anwendung der Rechtsprechung empfiehlt der dbb, den Beamten und Versorgungsempfängern, die bereits für 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 sowie für das Haushaltsjahr in 2016 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt haben, zur Vermeidung von Rechtsnachteilen vorsorglich in jedem Kalenderjahr WIDERSPRUCH gegen die verfassungswidrige Besoldungserhöhung zu erheben und eine amtsangemessene rückwirkende Besoldungserhöhung zu beantragen.

Ein entsprechender Antrag (Muster s. S. 32) sollte vorsorglich von vorgenanntem Personenkreis für das Haushaltsjahr 2016 bis Jahresende gestellt werden.

dbb  Info/Aktuell_Alimentation Nov. 2015

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