Orientierungsstufe

ORIENTIERUNGSSTUFE

Antrag an die Mitgliederversammlung des VDR Saar vom 18.02.08Antragsteller: Vorstand
Antrag betr.: Orientierungsstufe an der ERS
Antragstext: Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Der VDR fordert die Ministerin auf, den Eltern künftig die Wahl zu lassen, ob sie ihr Kind nach der Klassenstufe 4 (in Abhängigkeit von der Empfehlung der Grundschule) an einer ERS bereits in Klassenstufe 5 und 6 in den M-Bildungsgang einschulen wollen oder die Orientierungsstufe wünschen.

Begründung:

1. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt und immer mehr Eltern geben das auch unumwunden zu, dass viele Kinder erst einmal für zwei Jahre auf dem Gymnasium” geparkt” werden, um eine Unterforderung in der sog. Orientierungsphase der ERS zu umgehen. Die Rückkehrer vom Gymnasium in Klassenstufe 7 in den M-Zweig der ERS haben aber häufig schon so viele Misserfolgserfahrungen gemacht, dass ihre Lernbereitschaft deutlich eingeschränkt ist und der Erfolg an der ERS dadurch beeinträchtigt wird.

2. Bei der überwältigenden Mehrheit der Schüler zeigt sich am Ende der Grundschulzeit eine eindeutige Tendenz der Eignung und Befähigung. Eine weitere gemeinsame Unterrichtung wird den unterschiedlichen Begabungen, Neigungen und Interessen der Schüler nicht gerecht. Die vorgeschlagene Binnendifferenzierung in den Klassen 5 und 6, vom grünen Tisch geplant, ist in der Praxis häufig ineffizient. Sowohl die besseren als auch die schwächeren Schüler haben ein Recht darauf, bestmöglich gefördert zu werden, und das geht nur in unterschiedlichen Bildungsgängen ab dem frühest möglichen Zeitpunkt.

3. Für die Kinder, bei denen sich erst nach Klassenstufe 5 oder 6 die Begabung für den M-Bildungsgang zeigt, bleibt der Wechsel jeweils nach dem Halbjahres- bzw. dem Jahreszeugnis in Klasse 5 und 6 möglich.

4. Da alle Erweiterten Realschulen in den Eingangsklassen mindestens zweizügig sind, steht der praktischen Umsetzung einer solchen Maßnahme nichts im Wege.

5. Die gerade in der Anhörung befindlichen Kernlehrpläne könnten noch rechtzeitig vor Inkrafttreten in dieser Richtung ergänzt werden.

Die Verkürzung der Schulzeit am Gymnasium wurde trotz größter Widerstände durchgesetzt. Folglich darf auch im mittleren Bildungsgang keine Zeit verloren werden.